Der Nationale Forschungsrat beurteilt die dem SNF unterbreiteten Gesuche und entscheidet Ă¼ber deren UnterstĂ¼tzung. Hauptaufgabe ist die FĂ¼hrung des Nationalen Forschungsrats und seines Präsidiums. Weitere Aufgaben sind die Mitarbeit an der strategischen Ausrichtung des SNF sowie die Pflege der Beziehungen zu anderen Akteuren im Bildungs- und Forschungsumfeld, Behörden und Medien. Der Präsident resp. die Präsidentin wird fĂ¼r eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.